Milk processing

Cream separators

From manually operated entry-level models to high-performance professional machines.

Butter churns

Wide range from 10 to 100 litres, manual or electric, with or without tilting mechanism.

Pasteurizers

Models from 15 to 500 litres, customizable on request and available with Milky App connectivity.

Filling equipment

From manual cup sealing machines to semi-automatic complete solutions – Milky offers the right technology for every operation size.

Cheese Production

Our cheese-making equipment covers the entire process – from curd formation and pressing to maturation.

Milk chamber

Milk cans made of aluminium or stainless steel, well-designed milk filters, durable aprons, various thermometers and gloves.

Milky offers robust, practical solutions for small and medium-sized operations in dairy processing – simple, efficient and well thought out. Our machines combine quality and innovation with one goal: making your work easier.

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Pasture Supplies

Energizers

Reliable energizers for every pasture size – from compact to powerful, always delivering safe and consistent voltage.

Tapes, Polywires, Cords

Conductive materials for stable fences – robust, highly visible and optimally matched to your animals.

Electric Fence Nets & Twist Butler

Flexible netting and smart winding systems for quick installation, secure holding and easy storage.

Fence Posts

Sturdy, weather-resistant posts for secure fence routing – mobile, durable and easy to install.

Gate Handles & Insulators

High-quality connectors for reliable current flow and comfortable handling in everyday fencing.

Pasture Accessories

Practical accessories for power supply, monitoring and installation – everything needed for a reliable electric fence.

Pasture equipment for every requirement – with tailored solutions for every pasture. Discover high-quality electric fencing technology in various performance classes – from efficient to high-performance. Find the perfect solution for your needs!

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Clippers

Cattle & Horse Clippers

Powerful yet animal-friendly – for precise cuts on cattle and horses. For each machine, matching clipper blades are available for different coat lengths.

Sheep Shearing Machines

Reliable technology for professional sheep shearing – robust, efficient and ergonomic. Matching blades and combs are available for all wool types.

Small animal clippers

Compact powerhouses for precise grooming results on dogs, cats and more. With the right clipper heads and attachments for every application.

Trimmers

Lightweight, quiet and precise – ideal for detailed work and sensitive areas. With interchangeable attachments for a wide range of cutting lengths.

Clippers for every application – from detailed trimming to full shearing. Discover high-quality models for every animal typepowerful, precise and equipped with the right attachments for every task.

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Meat Processing

Vacuum Machines

Whether for game, meat or vegetables – our vacuum packaging machines keep everything fresh for longer. Air is removed in no time and your food is sealed airtight. This extends shelf life by three to five times – without any preservatives. Ideal for households, direct marketing and food storage.

Vacuum Bags & Rolls

Perfectly matched to our machines: vacuum bags and rolls in various sizes – tear-resistant, temperature-resistant and food-safe. The right packaging for every application – whether sous-vide cooking or freezer storage.

Slicing Machines, Knives & Cutting Boards

Clean cutting, safe handling: whether paper-thin ham, firm cheese or precise portioning – our slicing machines and cutting aids deliver precision and quality for every kitchen. Perfectly complemented by hygienic knives and non-slip cutting boards.

With Meaty, meat processing is simple and reliable – whether at home or for direct marketing. Well-designed machines, robust technology and fair pricing define our range. From vacuum packaging to fine slicing: everything from a single source – for quality you can taste.

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Farm Supplies

Farm & Stable Lighting

Our high-performance LED lights provide optimal visibility day and night. From portable battery-powered floodlights with magnetic base to energy-efficient hall lighting, we offer robust and weather-resistant solutions for agricultural use.
Flexible, durable and perfectly tailored to your operation.

Pumps & Accessories

From drainage to liquid transfer: with our submersible pumps, dirty water pumps and matching accessories, you are well equipped for all water-related tasks around the farm, stable and garden.
Powerful performance, easy handling – the right pump for every application.

Everything that makes daily work on your farm easier: our Farmy range offers practical accessories for stables, farmyards and outdoor areas – from lighting and pumps to specialized solutions.
Robust, functional and well designed for everyday use.

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Information

About Us

Family-owned business with vision: for over 70 years, we have stood for quality, service and innovative solutions in agriculture.

Our Team

Your contacts at Farmland – personal, knowledgeable and always here for you.

Imprint

Our company details at a glance – transparent, legally compliant and accessible at any time.

Terms & Conditions

Here you will find our General Terms and Conditions – clearly defined and fair.

Data Protection

We take the protection of your data seriously – all key information on security and data processing at a glance.

Farmland stands for quality, service and reliability in agriculture – for over 70 years. As a family-owned business with vision and a hands-on approach, we focus on personal consultation, long-standing experience and innovative solutions that truly make a difference.

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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Hier finden Sie unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen, Sie können sich aber auch gerne
hier das PDF herunterladen.

1. Geltung

Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der Franz Janschitz Ges.m.b.H. (in der Folge auch „Auftragnehmer“ genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners (in der Folge auch „Kunde“ genannt) gelten nur dann als anerkannt, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat; insbesondere sind keinerlei Vertragserfüllungshandlungen des Auftragnehmers als Zustimmung zu abweichenden Vertragsbedingungen anzusehen.

2. Angebote und Vertragsabschluss

Sämtliche in Angeboten, Werbematerialien und sonstigen Unterlagen des Auftragnehmers enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Pläne, Material-, Gewichts-, Maß- und Preisangaben, usw. sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich zum Vertragsinhalt erklärt werden. Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf zur Wirksamkeit eines Vertragsabschlusses einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder des Absendens der vom Kunden bestellten Ware.

3. Preis

Alle seitens des Auftragnehmers genannten Preise verstehen sich Ex-Works und sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Preis enthalten ist eine einfache, handelsübliche Verpackung der Ware; Sonderverpackung, Verladung, Transport und Transportversicherung, etc. sind vom Kunden gesondert zu tragen. Der Auftragnehmer ist zur Anpassung des Preises berechtigt, wenn zwischen Vertragsschluss und Lieferung mindestens [6] Monate liegen und sich relevante Kostenelemente (insbesondere Rohstoffpreise und Transporttarife) nicht nur geringfügig geändert haben. Eine Preisanpassung durch den Auftragnehmer kann aber auch dann erfolgen, wenn der Kunde nach Vertragsschluss noch Änderungen des Lieferzeitpunktes, der Quantität oder der Qualität der bestellten Ware verlangt.

4. Zahlungsbedingungen

Sämtliche Zahlungen haben unverzüglich nach Rechnungseingang zu erfolgen und gelten erst mit Eingang auf dem Geschäftskonto des Auftragnehmers als schuldbefreiend geleistet. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Der Kunde ist bei Zahlungsverzug zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. sowie zum Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassospesen des Auftragnehmers, unabhängig ob externer oder interner Aufwand, verpflichtet. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer bei Zahlungsverzug des Kunden oder bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen unabhängig von einem etwaigen Verschulden des Kunden nach eigenem Ermessen berechtigt, Lieferungen oder Leistungen bis zur Erbringung der vereinbarten Gegenleistung zurückzubehalten, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten oder wahlweise für die weiteren Lieferungen Barzahlung oder eine geeignete teilweise oder vollständige Zahlungsabsicherung zu verlangen, ohne dass es hierfür einer vorherigen Nachfristsetzung bedarf. Alle sonstigen Rechte des Auftragnehmers bleiben hiervon unberührt.

5. Lieferung, Erfüllung, Gefahrtragung

Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, erfolgen sämtliche Lieferungen des Auftragnehmers EXW [9330 Althofen, Österreich] Incoterms 2010. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teil- und Vorlieferungen durchzuführen und diese in Rechnung zu stellen. Festgehaltene Liefer- und Leistungsfristen sind – wenn eine Verbindlichkeit der Fristen nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde – unverbindlich und können vom Auftragnehmer um bis zu 14 Werktage überschritten werden. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von zumindest 21 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktritt hinsichtlich bereits erfolgter Teillieferungen ist jedoch nur dann zulässig, wenn diese durch den Kunden nicht angemessen verwendet werden können; bereits gelieferte und nicht verwendbare Ware hat der Kunde dem Auftragnehmer auf dessen Kosten zurückzustellen.

6. Eigentumsvorbehalt

Alle Waren werden von unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Eine Weiterveräußerung ist nur bei ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig. Der Kunde ist zur Abtretung seiner hierdurch entstehenden Forderungen Dritten gegenüber an den Auftragnehmer verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes ist ausschließlich dann als Rücktritt vom Vertrag anzusehen, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme ist der Auftragnehmer berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf das vorbehaltene Eigentum hinzuweisen und den Auftragnehmer unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

7. Umtauschrecht

Sollte einem Kunden allenfalls der Umtausch der gelieferten Ware zugesagt worden sein, dann gilt dieses Umtauschrecht lediglich für verkaufte Handelsware, nicht aber für bearbeitete oder auf Kundenwunsch angefertigte Ware. Das Umtauschrecht ist überdies dann ausgeschlossen, wenn die Ware (geringfügig) beschädigt ist, Gebrauchsspuren aufweist oder aus sonstigen Gründen nicht als neuwertig weiterverkauft werden kann. Macht der Kunde von dem ihm allenfalls eingeräumten Umtauschrecht gebrauch, hat er Anspruch auf Umtausch auf eine andere Ware, nicht jedoch auf Rückzahlung des Kaufpreises.

8. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht

Maßgebend ist der Zustand der Ware bei Gefahrenübergang. Der Kunde hat die Waren unmittelbar nach Erhalt zu untersuchen und etwaige Mängelrügen unverzüglich, jedenfalls aber binnen 14 Tagen nach Warenübergabe schriftlich und unter detaillierter Angabe des behaupteten Mangels zu erheben, andernfalls die Ware als genehmigt gilt. Bei verdeckten Mängeln hat die Mängelrüge binnen 14 Tagen ab deren Entdeckung zu erfolgen. Ein allfälliger Anspruch auf Gewährleistung ist stets vom Kunden zu beweisen, der zum Ersatz aller Kosten für nicht berechtigte oder nicht fristgerechte Mängelrügen verpflichtet ist. Abgesehen von allfälligen zwingenden gesetzlichen Bestimmungen im Hinblick auf die Art der Gewährleistungserbringung bleibt dem Auftragnehmer ausdrücklich vorbehalten, einen etwaigen Gewährleistungsanspruch nach eigener Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit Gefahrenübergang. Die Gewährleistungsfrist wird durch Mängelbehebung oder Anerkenntnis, auch im Falle der Einsetzung von Neuteilen in die Hauptlieferung, weder für die Hauptlieferung, noch für Neuteile verlängert. Die Verpflichtung zur Gewährleistung erlischt in jedem Fall mit Ablauf der Gewährleistungsfrist; Regressansprüche, die sich aus eine Inanspruchnahme des Auftraggebers durch seinen Kunden ableiten, sind ausgeschlossen. Werden vom Kunden ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers Veränderungen oder Bearbeitungen an dem übergebenen Kaufgegenstand oder Werken vorgenommen, erlischt jegliche Gewährleistungsverpflichtung des Auftragnehmers. Bei etwaigen Sonderposten zu Ausnahmepreisen gilt jede Gewährleistung von vornherein als ausgeschlossen.

9. Schadenersatz

Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden ist mit Ausnahme von Personenschäden auf Fälle von Vorsatz und krass grob fahrlässigem Handeln beschränkt. Die Beweislast für das Vorliegen eines solchen Verhaltens trägt der Kunde. Ausgeschlossen ist – soweit gesetzlich zulässig – insbesondere auch jeglicher Ersatz von reinen Vermögensschäden, mittelbaren Schäden und Verlusten bzw. Folgeschäden aller Art sowie entgangenem Gewinn. Die Haftung des Auftragnehmers ist generell auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden und wertmäßig mit dem Wert der (Teil-)Lieferung begrenzt. Schadenersatzansprüche verjähren nach sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls nach zwei Jahren ab Gefahrenübergang. Wird eine Bestellung aufgrund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen oder Modellen des Kunden angefertigt, so erstreckt sich die Haftung des Auftragnehmers nicht auf die Richtigkeit der Konstruktion, sondern lediglich darauf, dass die Ausführung gemäß den Angaben des Kunden erfolgt. Der Kunde hat den Auftragnehmer bei allfälliger Verletzung von Schutzrechten Dritter schad- und klaglos zu halten.

10. Produkthaftung

Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen den Auftragnehmer richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre des Auftragnehmers verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht. Bei Kunden mit Sitz innerhalb der Europäischen Union oder einem EFTA Staat gilt Klagenfurt als Gerichtsstand vereinbart. Alle aus oder in Zusammenhang mit Verträgen mit Kunden mit Sitz außerhalb der Europäischen Union oder einem EFTA Staat sich ergebenden Streitigkeiten werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden. Schiedsort ist Klagenfurt. Der Auftragnehmer behält sich in beiden Fällen jedoch das Recht vor, seine Ansprüche auch am ordentlichen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

12. Datenschutz

Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechpersonen, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweise) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden,.

Der Kunde ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Marketingzwecken bis auf Wiederruf zugesendet werden.

Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten wiederrufen werden.

13. Sonstiges

Die Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn eine solche rechtskräftig festgestellt wurde oder vom Auftragnehmer nicht bestritten wird. Der Kunde ist zur Zurückhaltung seiner Zahlungsverpflichtungen selbst bei gerechtfertigten Reklamationen nur hinsichtlich eines angemessenen Teilbetrages berechtigt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen des Geschäftsverkehrs zu speichern, zu übermitteln, zu überarbeiten und zu löschen.

14. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An deren Stelle soll dasjenige gelten, was dem wirtschaftlichen Gehalt dieser Bestimmung so nahe wie möglich kommt. Dies gilt entsprechend für etwaige Lücken dieser Geschäftsbedingungen oder des Vertrages.

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