Milchverarbeitung

Milchzentrifugen

Von handbetriebenen Einstiegsmodellen bis hin zu leistungsstarken Profi-Geräten.

Buttermaschinen

Breites Sortiment von 10 - 100 Liter, elektrisch oder manuell und Modelle mit oder ohne Kippmechanismus

Pasteurisatoren

Modelle von 15 bis 500 Litern, auf Wunsch individualisierbar und mit Milky App Anbindung erhältlich.

Abfülltechnik

Vom manuellen Becherverschlussgerät bis zur semi-automatischen Komplettlösung bietet Milky für jede Betriebsgröße die passende Technik

Käseherstellung

Unsere Produkte für die Käseherstellung decken den gesamten Prozess ab – von der Dicklegung über das Pressen bis zur Reifung.

Milchkammer

Milchkannen aus Aluminium oder Edelstahl, durchdachte Milchsiebe, langlebige Schürzen, verschiedene Thermometer und Handschuhe.

Für kleine und mittlere Betriebe bietet Milky robuste, praxisnahe Lösungen zur Milchverarbeitung – einfach, effizient und durchdacht. Unsere Geräte vereinen Qualität und Innovation mit einem Ziel: Ihre Arbeit leichter machen.

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Weidebedarf

Weidezaungeräte

Zuverlässige Geräte für jede Weidegröße – von kompakt bis kraftvoll, immer mit sicherer Spannung.

Bänder, Litzen, Cords

Leitfähiges Material für stabile Zäune – robust, sichtbar und optimal abgestimmt auf Ihre Tiere.

Weidenetze & Twist Butler

Flexible Netze und clevere Aufrollsysteme für schnelle Montage, sicheren Halt und einfache Lagerung.

Weidepfähle

Stabile, witterungsfeste Pfähle für eine sichere Zaunführung – mobil, dauerhaft und leicht zu setzen.

Torgriffe & Isolatoren

Hochwertige Verbindungselemente für sichere Stromführung und komfortables Handling im Zaunalltag.

Weidezubehör

Praktisches Zubehör für Stromversorgung, Kontrolle und Montage – alles für den funktionierenden Weidezaun.

Weidebedarf für jeden Anspruch – mit individuellen Lösungen für jede Weide. Entdecken Sie hochwertige Weidezauntechnik in verschiedenen Leistungsklassen – von effizient bis hochleistungsfähig. Finden Sie die perfekte Lösung für Ihre Anforderungen!

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Schermaschinen

Rinder- und Pferdeschermaschinen

Leistungsstark und tierfreundlich – für präzise Schnitte bei Rind und Pferd. Zu jeder Maschine erhalten Sie passende Schermesser für unterschiedliche Felllängen.

Schafschermaschinen

Zuverlässige Technik für die professionelle Schafschur – robust, effizient und ergonomisch. Dazu gibt’s passende Schermesser und Kämme für alle Wolltypen.

Kleintierschermaschinen

Kompakte Kraftpakete für präzise Schurergebnisse bei Hund, Katze & Co. Mit den passenden Scherköpfen und Aufsätzen für jede Anwendung.

Trimmer

Leicht, leise und präzise – ideal für Detailarbeiten und empfindliche Stellen. Mit wechselbaren Aufsätzen für vielfältige Schnittlängen.

Schermaschinen für jeden Einsatz – von der Detailarbeit bis zur Vollschur. Entdecken Sie hochwertige Modelle für jede Tierartleistungsstark, präzise und mit den passenden Aufsätzen für jede Anwendung.

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Fleischverarbeitung

Vakuummaschinen

Ob für Wild, Fleisch oder Gemüse – mit unseren Vakuummaschinen bleibt alles länger frisch. Die Luft wird im Handumdrehen entfernt und Ihre Lebensmittel luftdicht versiegelt. So verlängern Sie die Haltbarkeit um das Drei- bis Fünffache – ganz ohne Konservierungsstoffe. Ideal für Haushalt, Direktvermarktung und Vorratshaltung.

Vakuumsäcke und -rollen

Perfekt angepasst für unsere Maschinen: Vakuumbeutel und Rollen in verschiedenen Größen – reißfest, temperaturbeständig und lebensmittelecht. Für jeden Einsatzzweck die passende Verpackung – egal ob Sous-vide oder Tiefkühltruhe.

Fleischwölfe

Robust, kraftvoll und leicht zu reinigen – unsere Fleischwölfe verarbeiten Fleisch im Handumdrehen. Von der Bratwurst bis zum Faschierten: Mit praktischen Zusatzfunktionen wie Rücklauf oder Spritzvorsatz gelingt jedes Rezept. Perfekt für den privaten oder semiprofessionellen Einsatz.

Aufschnittmaschinen, Messer & Schneidbretter

Sauber schneiden, sicher arbeiten: Ob hauchdünner Schinken, kräftiger Käse oder exakte Portionierung – unsere Aufschnittmaschinen und Schneidehilfen bieten Präzision und Qualität für jede Küche. Passend ergänzt mit hygienischen Messern und rutschfesten Schneidbrettern.

Mit Meaty gelingt Fleischverarbeitung einfach und sicher – ob zuhause oder in der Direktvermarktung. Durchdachte Geräte, robuste Technik und faire Preise zeichnen unser Sortiment aus. Vom Vakuumieren bis zum feinen Aufschnitt: Alles aus einer Hand – für Qualität, die man schmeckt.

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Hofbedarf

Hof- und Stallbeleuchtung

Unsere leistungsstarken LED-Leuchten sorgen für optimale Sicht bei Tag und Nacht. Vom tragbaren Akku-Fluter mit Magnetfuß bis zur energieeffizienten Hallenbeleuchtung bieten wir robuste und wetterfeste Lösungen für den landwirtschaftlichen Einsatz.
Flexibel, langlebig und perfekt abgestimmt auf Ihren Betrieb.

Pumpen & Zubehör

Vom Entwässern bis zum Umfüllen: Mit unseren Tauchpumpen, Schmutzwasserpumpen und passendem Zubehör sind Sie für alle Wasserarbeiten rund um Hof, Stall und Garten gerüstet.
Starke Leistung, einfache Handhabung – für jeden Einsatz die richtige Pumpe.

Alles, was Ihren Hofalltag leichter macht: Unser Farmy-Sortiment bietet praktisches Zubehör für Stall, Hof und Außenbereich – von Beleuchtung über Pumpen bis hin zu Speziallösungen.
Robust, funktional und durchdacht für den täglichen Einsatz.

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Informationen

Über Uns

Familienunternehmen mit Vision: Seit über 70 Jahren stehen wir für Qualität, Service und innovative Lösungen in der Landwirtschaft.

Unser Team

Ihre Ansprechpersonen bei Farmland – persönlich, kompetent und immer für Sie da.

Impressum

Unsere Firmendaten im Überblick- transparent, rechtssicher und jederzeit einsehbar.

AGB

Hier finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen – transparent und fair geregelt.

Datenschutz

Wir nehmen den Schutz Ihrer Daten ernst – alles Wichtige zu Sicherheit und Verarbeitung auf einen Blick.

Farmland steht für Qualität, Service und Verlässlichkeit in der Landwirtschaft – seit über 70 Jahren. Als Familienunternehmen mit Vision und Handschlagqualität setzen wir auf persönliche Beratung, langjährige Erfahrung und innovative Lösungen, die wirklich weiterhelfen.

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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Hier finden Sie unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen, Sie können sich aber auch gerne
hier das PDF herunterladen.

1. Geltung

Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der Franz Janschitz Ges.m.b.H. (in der Folge auch „Auftragnehmer“ genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners (in der Folge auch „Kunde“ genannt) gelten nur dann als anerkannt, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat; insbesondere sind keinerlei Vertragserfüllungshandlungen des Auftragnehmers als Zustimmung zu abweichenden Vertragsbedingungen anzusehen.

2. Angebote und Vertragsabschluss

Sämtliche in Angeboten, Werbematerialien und sonstigen Unterlagen des Auftragnehmers enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Pläne, Material-, Gewichts-, Maß- und Preisangaben, usw. sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich zum Vertragsinhalt erklärt werden. Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf zur Wirksamkeit eines Vertragsabschlusses einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder des Absendens der vom Kunden bestellten Ware.

3. Preis

Alle seitens des Auftragnehmers genannten Preise verstehen sich Ex-Works und sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Preis enthalten ist eine einfache, handelsübliche Verpackung der Ware; Sonderverpackung, Verladung, Transport und Transportversicherung, etc. sind vom Kunden gesondert zu tragen. Der Auftragnehmer ist zur Anpassung des Preises berechtigt, wenn zwischen Vertragsschluss und Lieferung mindestens [6] Monate liegen und sich relevante Kostenelemente (insbesondere Rohstoffpreise und Transporttarife) nicht nur geringfügig geändert haben. Eine Preisanpassung durch den Auftragnehmer kann aber auch dann erfolgen, wenn der Kunde nach Vertragsschluss noch Änderungen des Lieferzeitpunktes, der Quantität oder der Qualität der bestellten Ware verlangt.

4. Zahlungsbedingungen

Sämtliche Zahlungen haben unverzüglich nach Rechnungseingang zu erfolgen und gelten erst mit Eingang auf dem Geschäftskonto des Auftragnehmers als schuldbefreiend geleistet. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Der Kunde ist bei Zahlungsverzug zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. sowie zum Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassospesen des Auftragnehmers, unabhängig ob externer oder interner Aufwand, verpflichtet. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer bei Zahlungsverzug des Kunden oder bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen unabhängig von einem etwaigen Verschulden des Kunden nach eigenem Ermessen berechtigt, Lieferungen oder Leistungen bis zur Erbringung der vereinbarten Gegenleistung zurückzubehalten, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten oder wahlweise für die weiteren Lieferungen Barzahlung oder eine geeignete teilweise oder vollständige Zahlungsabsicherung zu verlangen, ohne dass es hierfür einer vorherigen Nachfristsetzung bedarf. Alle sonstigen Rechte des Auftragnehmers bleiben hiervon unberührt.

5. Lieferung, Erfüllung, Gefahrtragung

Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, erfolgen sämtliche Lieferungen des Auftragnehmers EXW [9330 Althofen, Österreich] Incoterms 2010. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teil- und Vorlieferungen durchzuführen und diese in Rechnung zu stellen. Festgehaltene Liefer- und Leistungsfristen sind – wenn eine Verbindlichkeit der Fristen nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde – unverbindlich und können vom Auftragnehmer um bis zu 14 Werktage überschritten werden. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von zumindest 21 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktritt hinsichtlich bereits erfolgter Teillieferungen ist jedoch nur dann zulässig, wenn diese durch den Kunden nicht angemessen verwendet werden können; bereits gelieferte und nicht verwendbare Ware hat der Kunde dem Auftragnehmer auf dessen Kosten zurückzustellen.

6. Eigentumsvorbehalt

Alle Waren werden von unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Eine Weiterveräußerung ist nur bei ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig. Der Kunde ist zur Abtretung seiner hierdurch entstehenden Forderungen Dritten gegenüber an den Auftragnehmer verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes ist ausschließlich dann als Rücktritt vom Vertrag anzusehen, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme ist der Auftragnehmer berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf das vorbehaltene Eigentum hinzuweisen und den Auftragnehmer unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

7. Umtauschrecht

Sollte einem Kunden allenfalls der Umtausch der gelieferten Ware zugesagt worden sein, dann gilt dieses Umtauschrecht lediglich für verkaufte Handelsware, nicht aber für bearbeitete oder auf Kundenwunsch angefertigte Ware. Das Umtauschrecht ist überdies dann ausgeschlossen, wenn die Ware (geringfügig) beschädigt ist, Gebrauchsspuren aufweist oder aus sonstigen Gründen nicht als neuwertig weiterverkauft werden kann. Macht der Kunde von dem ihm allenfalls eingeräumten Umtauschrecht gebrauch, hat er Anspruch auf Umtausch auf eine andere Ware, nicht jedoch auf Rückzahlung des Kaufpreises.

8. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht

Maßgebend ist der Zustand der Ware bei Gefahrenübergang. Der Kunde hat die Waren unmittelbar nach Erhalt zu untersuchen und etwaige Mängelrügen unverzüglich, jedenfalls aber binnen 14 Tagen nach Warenübergabe schriftlich und unter detaillierter Angabe des behaupteten Mangels zu erheben, andernfalls die Ware als genehmigt gilt. Bei verdeckten Mängeln hat die Mängelrüge binnen 14 Tagen ab deren Entdeckung zu erfolgen. Ein allfälliger Anspruch auf Gewährleistung ist stets vom Kunden zu beweisen, der zum Ersatz aller Kosten für nicht berechtigte oder nicht fristgerechte Mängelrügen verpflichtet ist. Abgesehen von allfälligen zwingenden gesetzlichen Bestimmungen im Hinblick auf die Art der Gewährleistungserbringung bleibt dem Auftragnehmer ausdrücklich vorbehalten, einen etwaigen Gewährleistungsanspruch nach eigener Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit Gefahrenübergang. Die Gewährleistungsfrist wird durch Mängelbehebung oder Anerkenntnis, auch im Falle der Einsetzung von Neuteilen in die Hauptlieferung, weder für die Hauptlieferung, noch für Neuteile verlängert. Die Verpflichtung zur Gewährleistung erlischt in jedem Fall mit Ablauf der Gewährleistungsfrist; Regressansprüche, die sich aus eine Inanspruchnahme des Auftraggebers durch seinen Kunden ableiten, sind ausgeschlossen. Werden vom Kunden ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers Veränderungen oder Bearbeitungen an dem übergebenen Kaufgegenstand oder Werken vorgenommen, erlischt jegliche Gewährleistungsverpflichtung des Auftragnehmers. Bei etwaigen Sonderposten zu Ausnahmepreisen gilt jede Gewährleistung von vornherein als ausgeschlossen.

9. Schadenersatz

Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden ist mit Ausnahme von Personenschäden auf Fälle von Vorsatz und krass grob fahrlässigem Handeln beschränkt. Die Beweislast für das Vorliegen eines solchen Verhaltens trägt der Kunde. Ausgeschlossen ist – soweit gesetzlich zulässig – insbesondere auch jeglicher Ersatz von reinen Vermögensschäden, mittelbaren Schäden und Verlusten bzw. Folgeschäden aller Art sowie entgangenem Gewinn. Die Haftung des Auftragnehmers ist generell auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden und wertmäßig mit dem Wert der (Teil-)Lieferung begrenzt. Schadenersatzansprüche verjähren nach sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls nach zwei Jahren ab Gefahrenübergang. Wird eine Bestellung aufgrund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen oder Modellen des Kunden angefertigt, so erstreckt sich die Haftung des Auftragnehmers nicht auf die Richtigkeit der Konstruktion, sondern lediglich darauf, dass die Ausführung gemäß den Angaben des Kunden erfolgt. Der Kunde hat den Auftragnehmer bei allfälliger Verletzung von Schutzrechten Dritter schad- und klaglos zu halten.

10. Produkthaftung

Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen den Auftragnehmer richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre des Auftragnehmers verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht. Bei Kunden mit Sitz innerhalb der Europäischen Union oder einem EFTA Staat gilt Klagenfurt als Gerichtsstand vereinbart. Alle aus oder in Zusammenhang mit Verträgen mit Kunden mit Sitz außerhalb der Europäischen Union oder einem EFTA Staat sich ergebenden Streitigkeiten werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden. Schiedsort ist Klagenfurt. Der Auftragnehmer behält sich in beiden Fällen jedoch das Recht vor, seine Ansprüche auch am ordentlichen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

12. Datenschutz

Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechpersonen, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweise) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden,.

Der Kunde ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Marketingzwecken bis auf Wiederruf zugesendet werden.

Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten wiederrufen werden.

13. Sonstiges

Die Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn eine solche rechtskräftig festgestellt wurde oder vom Auftragnehmer nicht bestritten wird. Der Kunde ist zur Zurückhaltung seiner Zahlungsverpflichtungen selbst bei gerechtfertigten Reklamationen nur hinsichtlich eines angemessenen Teilbetrages berechtigt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen des Geschäftsverkehrs zu speichern, zu übermitteln, zu überarbeiten und zu löschen.

14. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An deren Stelle soll dasjenige gelten, was dem wirtschaftlichen Gehalt dieser Bestimmung so nahe wie möglich kommt. Dies gilt entsprechend für etwaige Lücken dieser Geschäftsbedingungen oder des Vertrages.

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